- strategische Allianz
- strategische Alliạnz,meist langfristig angelegte Kooperation von zwei oder mehr Unternehmen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsposition bei einzelnen Geschäftsaktivitäten. Die Zusammenarbeit zielt auf Synergieeffekte durch Ergänzung individueller Stärken beziehungsweise Kompensation von Schwächen der Beteiligten und betrifft meist nur einen oder wenige Aspekte im Tätigkeitsspektrum der Unternehmen. Die Unternehmen bleiben in der Regel rechtlich und wirtschaftlich unabhängig im Gegensatz zu Unternehmenszusammenschlüssen oder -übernahmen (Fusionskontrolle).Besonders zwischen Unternehmen im Fahrzeugbau, in der Luftfahrt- und Raumfahrttechnik, der Telekommunikation und in der elektronischen Industrie bestehen Netzwerke von Kooperationsbeziehungen. Sie gelten als vorteilhaftes Instrument, um im globalen Wettbewerb Zugang zu neuen Märkten oder neuen Technologien zu erhalten, die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken oder abzusichern, die eigene Produktpalette abzurunden oder Kosten und Risiken (z. B. bei Forschung und Entwicklung von Großprojekten) aufzuteilen. Mittel dazu sind z. B. Vertriebs- und Lieferverträge, Lizenzvergabe, Arbeitsgemeinschaften, Jointventures, seltener gegenseitige Minderheitsbeteiligungen. Von großer Bedeutung sind strategische Allianzen für die Einführung und Durchsetzung internationaler Standards in modernen Systemtechnologien (z. B. DVD). Solche Standards legen Entwicklungslinien fest und stellen unter Umständen für andere Systeme schwer zu überwindende Marktzugangsschranken dar. Wettbewerbspolitiker sehen die Gefahr, dass strategische Allianzen dazu dienen, die Suche nach unterschiedlichen Problemlösungen und damit den weltweiten Produktwettbewerb durch Abstimmung von Unternehmenspolitiken zu regulieren sowie nationaler Wettbewerbspolitik auszuweichen; strategische Allianzen können auch als Ersatz für protektionistische Handelsbeschränkungen dienen. Gewünschte Synergieeffekte ergeben sich nur, wenn die Ziele der Partner übereinstimmen, die Unternehmenskulturen (Werte, Führungsstile, Verhaltensweisen) zueinander passen und Vor- und Nachteile ausgewogen sind. Risiken bestehen v. a. bei der Überlassung von Know-how an einen nicht dauerhaft gebundenen Partner, mit dem man auf anderen Märkten konkurriert. U. U. bringen strategische Allianzen einen erheblichen Organisations- und Koordinationsaufwand für das Management mit sich.Rechtlich handelt es sich bei strategischen Allianzen um Kartellabsprachen, die nur als Kooperation im Sinne eines Nachteilsausgleiches kleiner und mittlerer Unternehmen (§ 4 GWB vom 26. 8. 1998) beziehungsweise als Rationalisierungskartell (§ 5 GWB, Art. 85 Absatz 3 EG-Vertrag) freigestellt werden können. Auf europäischer Ebene kann unter bestimmten Voraussetzungen die EG-VO 418/85 über Kooperationsvereinbarungen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung (FuE) Anwendung finden. Laut Bundeskartellamt fällt die bloße FuE-Kooperation nicht unter das Kartellverbot, da es sich nur um Beschränkungen im wettbewerblichen Vorfeld handelt.J. Basedow u. C. Jung: S. A.en. Die Vernetzung der Weltwirtschaft durch projektbezogene Kooperation im dt. u. europ. Wettbewerbsrecht (1993);C. Bronder: Kooperationsmanagement. Unternehmensdynamik durch s. A.en (1993);S. Beeser: S. A.en im EU-Wettbewerbsrecht (1996).Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:Multinationale Unternehmen: Grundlagen
Universal-Lexikon. 2012.